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Anschrift:

Firma Beros-Handwerkerteam

Inh. Anzhelika Osman

Adresse: Dammstr. 26

47119 Duisburg

 

 

Kontakt

Telefon: +49203 71491662

Mobil: +49157 86477546

Web: www.beros-handwerkerteam.de

Mail: auftrag@beros-handwerkerteam.de

 

St.Nr: 134/5154/2068

 

Mitglied Handwerkskammer Düsseldorf

 

 

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

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Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Provinzial Rheinland Versicherung AG, Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf. Tel. 0211/978-0

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Beros  Handwerkerteam | Inhaberin: Anzhelika Osman

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Bau-, Sanierungs-, Montage- und Instandsetzungsleistungen zwischen Beros Handwerkerteam, Inh. Anzhelika Osman, Duisburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern. (2) Es gelten die Bestimmungen des Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere des Bauvertragsrechts (§§ 650a ff. BGB). Die VOB/B wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Vertragsbestandteil. (3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

§ 2 Leistungsumfang und Materialbeschaffenheit

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. (2) Naturprodukte und Farbabwicklungen: Bei der Verwendung von Naturstoffen (z. B. Naturstein, Holz, mineralische Putze) sowie bei handwerklich hergestellten Oberflächen sind geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur und Körnung naturbedingt. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen. (3) Patina und Alterung: Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Materialien (insbesondere im Außenbereich) durch Witterungseinflüsse und Nutzung eine natürliche Patina oder farbliche Veränderungen entwickeln können. Dies ist ein materialspezifischer Prozess und stellt keinen Reklamationsgrund dar. (4) Nanotechnologie: Soweit Leistungen unter Einsatz von Nanotechnologie erbracht werden (z. B. hydrophobe Versiegelungen, Lotuseffekt-Beschichtungen), sind die spezifischen Reinigungs- und Pflegehinweise des Auftragnehmers zwingend zu beachten. Eigenmächtige mechanische oder chemische Einwirkungen können die Funktionalität dauerhaft zerstören.

§ 3 Vergütung, Factoring und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Forderungsabtretung (Factoring): Der Auftragnehmer hat seine Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis an die TeamFaktor NV GmbH, Robert-Schumann-Straße 17, 44623 Dortmund, abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamFaktor NV GmbH erfolgen (§ 409 BGB). Die jeweils gültigen Zahlungsdaten werden auf der Rechnung angegeben. (3) Abschlagszahlungen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten, vertragsgemäßen Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB). (4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Der Verzug tritt bei Verbrauchern spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, sofern auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

§ 4 Nachträge und Leistungsänderungen

Verlangt der Auftraggeber eine Änderung des vereinbarten Werkergebnisses oder zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, erfolgt die Vergütungsanpassung auf Basis der tatsächlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für Gemeinkosten und Gewinn (§ 650c BGB).

§ 5 Mitwirkungspflichten und Ausführung

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeiten ungehindert begonnen und durchgeführt werden können. Er gewährt kostenlosen Zugang zur Baustelle sowie die Bereitstellung von Baustrom und Wasser. (2) Witterungsbedingte Unterbrechungen (z. B. Frost, anhaltende Nässe), die eine fachgerechte Verarbeitung (insbesondere von Putzen oder Nanobeschichtungen) verhindern, verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

§ 6 Abnahme

(1) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB). (2) Bei Verbrauchern tritt die Abnahmefiktion nur ein, wenn der Auftragnehmer zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform hingewiesen hat.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentliche Bestandteile des Grundstücks oder Gebäudes geworden sind (§ 946 BGB).

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand für Kaufleute ist Duisburg. (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Beros
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